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Unsere Lead-Kategorien für den Kreditmarkt

Bei deutscheleads.de haben Sie die Wahl:
Unsere Leads können exklusiv an nur
einen Vermittler geliefert werden ideal, wenn Sie höchste Abschlussquoten und direkte Kundenkontakte wünschen.

Alternativ bieten wir auch Multi-Leads an, die an bis zu drei Vermittler gleichzeitig weitergegeben werden.
Diese Variante ist kostengünstiger, eignet sich jedoch vor allem für Vermittler mit schneller Reaktionszeit.

nur begrenzte Anzahl verfügbar.

Leads

Autokredit

Kreditanfragen für Neu- & Gebrauchtwagen

Kreditanfragen von
5.000 bis 80.000 €

Zielgruppe: Angestellte, Selbstständige, Beamte

Hohe Erreichbarkeit und Abschlussbereitschaft

Leads

Beamtenkredit

Kreditanfragen von Beamten und ÖD

Kreditanfragen von
5.000 bis 100.000 €

Sehr hohe Bonität und sicheres Einkommen

Bevorzugte Zielgruppe
der Banken

Leads

Umschuldung

Kunden mit bestehenden Krediten

Kreditanfragen von
5.000 bis 100.000 €

Ziel: Zinsersparnis oder Ratenreduktion

Besonders interessant für Cross-Selling

Leads

Ratenkredit

Ideal für Vermittler mit flexiblem Produktportfolio

Kreditanfragen von
5.000 bis 100.000 €

Exklusive B2B-Leads

Klare Investitionszwecke

Leads

Firmenkredit

Selbstständigen und Unternehmen mit Finanzierungsbedarf

Kreditanfragen von
10.000 bis 500.000 €

Exklusive B2B-Leads

Klare Investitionszwecke

Umsatzsteuerfreie Leistungen für deutsche Kreditvermittler

Rechnungen an deutsche Kreditvermittler mit gültiger USt-IdNr. werden bei deutscheleads.de ohne Mehrwertsteuer ausgestellt.
Dies entspricht dem sogenannten Reverse-Charge-Verfahren, bei dem die Umsatzsteuerpflicht auf den Leistungsempfänger übergeht.

Die rechtliche Grundlage dafür bilden:

  • Artikel 44 und 196 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG)
    → regeln, dass bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU die Steuer vom Leistungsempfänger (dem deutschen Unternehmen) geschuldet wird.

  • § 3a Abs. 2 und § 13b Abs. 1 und 2 Nr. 1 des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG)
    → setzen diese EU-Vorschriften in deutsches Recht um.

  • Artikel 21 der Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011
    → präzisiert, dass die Leistung an den Sitz des gewerblichen Empfängers (Deutschland) steuerlich gebunden ist.

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