Update: § 34k GewO:
Der neue Darlehensvermittler
Neue Regelungen zur Erlaubnispflicht für Darlehensvermittler – Überblick und wichtige Änderungen (Stand: 03.09.2025)
§ 34k

§ 34k GewO – Was Kreditvermittler jetzt wissen müssen
Ab dem 20. November 2026 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die den Markt für Kreditvermittler in Deutschland deutlich verändern wird. Die Vermittlung von Verbraucherdarlehen fällt künftig unter die neue Erlaubnispflicht nach § 34k der Gewerbeordnung (GewO). Damit wird die bisherige Regelung nach § 34c GewO in weiten Teilen ersetzt.
Diese Änderung basiert auf der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2023/2225, die eine strengere Kontrolle und Qualifizierung für Vermittler vorsieht, die Verbraucherkredite vermitteln.
Wer ist betroffen?
Die neue Regelung betrifft alle, die Kredite an private Verbraucher vermitteln, also insbesondere Ratenkredite, Modernisierungskredite und Konsumdarlehen.
Gewerbliche Kredite – etwa für Unternehmen oder Selbstständige – bleiben weiterhin unter § 34c GewO geregelt.
Kreditvermittler, die bereits tätig sind, erhalten eine Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2027, um die neue Erlaubnis zu beantragen. Voraussetzung: Sie waren seit dem 1. Januar 2021 ununterbrochen als Vermittler aktiv.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
-
Sachkundeprüfung: Jeder Vermittler muss eine anerkannte IHK-Prüfung absolvieren, um seine Fachkenntnisse nachzuweisen.
-
Registrierungspflicht: Vermittler und leitende Angestellte müssen sich im offiziellen Vermittlerregister beim DIHK eintragen.
-
Weiterbildungspflicht: Voraussichtlich jährlich mindestens fünf Stunden fachspezifische Weiterbildung.
-
Erhöhte Transparenzanforderungen: Klare Nachweise über Abläufe, Dokumentation und Kundenschutz.
Warum das jetzt wichtig ist
Die Einführung von § 34k GewO bedeutet: Weniger Vermittler, aber höhere Qualität.
Viele Marktteilnehmer werden die neuen Voraussetzungen nicht erfüllen – das schafft Raum für qualifizierte Anbieter, die professionell arbeiten und Wert auf hochwertige Kundenkontakte legen.
Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um in geprüfte, exklusive Leads zu investieren.
Denn: Weniger Vermittler im Markt bedeuten gleichzeitig mehr Chancen für alle, die bereit sind, in Qualität zu investieren.
Ihre Chance mit DeutscheLeads.de
DeutscheLeads.de ist spezialisiert auf qualitative Finanz- und Kredit-Leads, insbesondere für:
-
Kreditvermittler mit § 34c oder künftig § 34k Lizenz
-
Banken und Finanzberater
-
Spezialsegmente wie Beamtenkredite und öffentlicher Dienst
Unsere Leads sind:
-
Exklusiv (niemals mehrfach verkauft)
-
Echtzeit-generiert (keine Altbestände)
-
Vollständig geprüft (inkl. Bonität und Beruf)
Damit sichern Sie sich hochwertige Anfragen von Kunden mit realem Interesse und hoher Abschlusswahrscheinlichkeit – perfekt, um sich im Markt zu positionieren, bevor die neue Regelung vollständig greift.
Fazit
Die Einführung von § 34k GewO ist mehr als nur ein Gesetzeswechsel – sie ist ein Signal für Qualität, Transparenz und Kompetenz im Kreditgeschäft.
Wer jetzt in qualitative Leads investiert, legt den Grundstein für langfristigen Erfolg im neuen Marktumfeld.